Der Datenschutz dient der Umsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Er soll die Einzelnen davor schützen, dass sie durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten in ihren grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt werden. Insofern ist der Begriff „Datenschutz“ eigentlich irreführend, da es beim Datenschutz nicht um den „Schutz von Daten“, sondern vielmehr um den „Schutz vor Daten“ geht.
weiterlesenUnter Informationsfreiheit versteht man den Zugang der Bürger:innen zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft.
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