Bundestagswahl und Volksentscheid am 24. September 2017 – Nur ein rechtzeitiger Widerspruch verhindert unerwünschte Werbung

In der Vergangenheit haben sich vor Wahlen immer wieder Bürgerinnen und Bürger über unerwünschte Wahlwerbebriefe von Parteien bei unserer Behörde beschwert.

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