Mit seiner gestrigen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass das Unionsrecht eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten untersagt.
Mit seiner gestrigen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass das Unionsrecht eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten untersagt.