Identitätsdiebstahl darf nicht als allgemeines Geschäftsrisiko hingenommen werden

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt sich aktuell verstärkt mit Identitätsdiebstählen im Onlinehandel. Dabei musste die Aufsichtsbehörde bei ihren Prüfungen häufig feststellen, dass Unternehmen nicht genügend Maßnahmen ergreifen, um Identitätsdiebstähle zu verhindern.

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