Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts

Landesdatenschutzbehörden verabschieden „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes. Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis“

Die Landesdatenschutzbeauftragten sprechen sich für eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und des Datenschutzrechts aus. Sie bringen sich damit aktiv in die Debatte um eine Reform des Datenschutzes ein und unterstützen eine Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg, deren Ziel es ist, den Datenschutz für Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Bürger:innen einheitlicher und effizienter zu gestalten.

Am Rande der 111. Datenschutzkonferenz verabschiedeten sie die „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes. Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis“.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Expertise und Erfahrung der Aufsichtsbehörden hat bisher in den Diskussionen um die Reform des Datenschutzes zu wenig Berücksichtigung gefunden. Mit den Stuttgarter Impulsen bringen wir als Landesdatenschutzbehörden einen wichtigen Beitrag zu den realen Rahmenbedingungen vor Ort ein. Für eine moderne Aufsicht braucht es standardisierte Prüfverfahren, eine gesetzliche Stärkung der Datenschutzkonferenz und die Bündelung von Kompetenzen bei übergreifenden Themen.“