Pressemitteilung zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2026

Landgericht Berlin bestätigt Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die DSGVO

Das Landgericht Berlin I hat gestern sein Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gegen die Deutsche Wohnen SE verkündet und 
bestätigt, dass das Unternehmen gegen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

Das Unternehmen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie bspw. Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge. Wir hatten das Unternehmen vor dem Tatzeitraum zunächst erfolglos darauf hingewiesen, dass es mit dem verwendeten Archivsystem gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt, bevor wir ein Bußgeld verhängt haben.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass das Unternehmen gegen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung der DSGVO verstoßen hat. Es sei dem Unternehmen zumutbar und auch technisch möglich gewesen, die sensitiven Daten ehemaliger Mieter:innen besser zu schützen und für deren rechtzeitige Löschung zu sorgen. Das Verfahren hat über den zugrunde liegenden Fall hinaus Rechtsklarheit geschaffen. Durch das im Verfahrensverlauf ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurden wichtige Fragen zur Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen geklärt. So wie überall sonst in der EU dürfen auch die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder direkt gegen Unternehmen festsetzen. Damit bestätigte der EuGH die von uns angestoßene Bußgeldpraxis.

Im Verfahren wurden auch weitere Rechtsfragen geklärt, die für die praktische Anwendung des Datenschutzrechts von Bedeutung sind. Wir sehen uns in unserem Kurs bestätigt, Rechtsfragen bei Bedarf gerichtlich zu klären, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Das Landgericht Berlin I hat geurteilt, dass die Deutsche Wohnen SE gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat. Damit wurde das Vorgehen meiner Behörde bestätigt, ein Bußgeld zu verhängen. Im Verfahren sind darüber hinaus wichtige Rechtsfragen geklärt worden, die für die Anwendung des Datenschutzrechts und die Aufsichtspraxis große Relevanz haben. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“

Hintergrund

Die BlnBDI hatte im Oktober 2019 ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen SE verhängt. Das Unternehmen hatte personenbezogene Daten von Mieter:innen in einem Archivsystem gespeichert, das keine Möglichkeit der Löschung vorsah. Zudem wurden Daten von Mieter:innen gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist. Hierin sah die BlnBDI Verstöße gegen Artikel 25 Abs. 1 DSGVO sowie Artikel 5 DSGVO. Das Unternehmen legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. 

Im Laufe des anschließenden Gerichtsverfahrens entschied der EuGH am 5. Dezember 2023, dass datenschutzrechtliche Bußgelder direkt gegen Unternehmen festgesetzt werden können, ohne dass eine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden muss. Damit bestätigte der EuGH die Sanktionspraxis der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden und stärkte die effektive Durchsetzung von Sanktionen gegenüber Unternehmen.