Neue Datenschutzvorschriften europaweit in Kraft!

Am 25. Mai 2016 ist nach mehrjährigen Arbeiten das EU-Datenschutzreformpaket in Kraft getreten. Es besteht aus der Richtlinie für den Datenschutz in Polizei und Justiz sowie der Datenschutz-Grundverordnung und sieht eine Übergangszeit von zwei Jahren vor. Bis Ende Mai 2018 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden; die Verordnung gilt dann in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar.

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