Analyse- und Tracking-Tools auf Websites, die ohne echte Einwilligung der Betroffenen deren Daten verarbeiten, sind unzulässig und sollten von Unternehmen entfernt werden, um sich nicht der Gefahr von Anordnungen oder gar Bußgeldern auszusetzen.
Pressemitteilung 711.413.1 14. November 2019 Datenschutzbeauftragte: Google Analytics und ähnliche Dienste nur mit Einwilligung nutzbar Webseiten-Betreiber benötigen eine Einwilligung der Besucherinnen und Besucher ihrer Webseiten, wenn darin Dritt-Dienste eingebunden werden sollen, bei denen der…