OnlineplattformenAuf Online- und Social-Media-Plattformen werden eine Vielzahl personenbezogener Daten von Nutzer:innen verarbeitet. Manchmal werden auch Daten von Personen verarbeitet, die selbst gar kein Konto bei der Plattform haben. Damit findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung.
Insbesondere beim Sperren von Accounts oder beim Löschen von Posts, Fotos oder Videos sind Nutzer:innen allerdings auch durch den Digital Services Act (DSA) geschützt. Der DSA zielt auf die wirksame Bekämpfung rechtswidriger Inhalte und schädlicher Praktiken im Internet ab. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht wie bei der DSGVO auf der Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern vielmehr auf der Art und Weise, wie die Plattformen mit den Inhalten und Accounts ihrer Nutzer:innen umgehen.
Stellen Sie einen mutmaßlichen Verstoß auf einer Plattform fest, sollten Sie sich immer zuerst an die Plattform selbst wenden. Dies stellt meist den schnellsten Weg dar, Ihr Anliegen zu erledigen. In der Regel bieten die Plattformen dafür direkte Meldefunktionen, konkrete E-Mail-Adressen oder passende Formulare an.
Lässt sich Ihr Anliegen nicht direkt mit der Plattform klären, stehen Ihnen als Nutzer:in unter anderem folgende Beschwerdewege zur Verfügung:
Beschwerden nach der Datenschutz-Grundverordnung
Wenn Sie vermuten, dass eine Onlineplattform oder eine Social-Media-Plattform wie beispielsweise TikTok, Instagram oder Facebook Ihre Daten zu Unrecht verarbeitet und Ihrer Meinung nach ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO vorliegt, können Sie eine Beschwerde bei uns als Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.
Bevor Sie sich mit einer Beschwerde an uns als Datenschutzaufsicht wenden, sollten Sie sich immer zuerst an die Plattform selbst wenden, da sich dies oft als der schnellste Weg zur Klärung eines Anliegens erweist. Die meisten Plattformen stellen dafür spezifische E-Mail-Adressen, Beschwerdeformulare oder auch direkte Meldefunktionen bereit.
Ohne eine Meldung an die Plattform können wir in der Regel nicht erfolgreich tätig werden.
Zudem benötigen wir konkrete Angaben und Nachweise zu dem Datenschutzverstoß.
Eine Beschwerde nach der DSGVO kann bei folgenden Situationen zielführend sein:
- Sie haben eine Auskunft über Ihre Daten beantragt, diese aber nicht erhalten.
- Sie haben die Löschung Ihres Konto beantragt, diese wird jedoch nicht ausgeführt.
- Andere User:innen haben Bilder, Videos oder Daten zu Ihrer Person hochgeladen, doch trotz Löschantrag werden diese nicht von der Plattform entfernt.
- Sie wollen Angaben in Ihrem Profil oder Konto berichtigen, die Plattform ändert diese jedoch nicht.
- Ihr Account wurde gehackt und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
Sofern die Plattform auf Ihre Anfrage nicht bzw. nicht spätestens innerhalb eines Monats tätig wird, können Sie eine Beschwerde nach der DSGVO bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen:
- Wenn Sie sich konkret über die Social-Media-Plattform TikTok beschweren möchten, reichen Sie Ihre Beschwerde am besten bei unserer Behörde über unser Beschwerdeformular ein.
- Bei Beschwerden über Google, Facebook oder Instagram wenden Sie sich am besten direkt an den innerhalb Deutschlands zuständigen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Bei einer Beschwerde gegen Onlineplattformen und insbesondere Social-Media-Plattformen wie TikTok benötigen wir von Ihnen genaue Angaben und konkrete Nachweise zu dem mutmaßlichen Datenschutzverstoß.
Ohne diese Angaben kann Ihre Beschwerde nicht erfolgreich bearbeitet werden.
Folgende Informationen sollte Ihre Beschwerde enthalten:
- Angaben zu dem mutmaßlichen Verstoß, der zu Ihrer Beschwerde führt:
- Sie haben eine Auskunft über Ihre Daten beantragt, diese aber nicht erhalten.
- Sie haben die Löschung Ihres Konto beantragt, diese wird jedoch nicht ausgeführt.
- Andere User:innen haben Bilder, Videos oder Daten zu Ihrer Person hochgeladen, die trotz Löschantrag nicht von der Plattform entfernt werden.
- Sie wollen Angaben in Ihrem Profil oder Konto berichtigen, die Plattform ändert diese jedoch nicht.
- Ihr Account wurde gehackt und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
Nachweise Ihres Lösch-, Berichtigungs- oder Auskunftsantrag an die Plattform, aus denen die folgenden Informationen hervorgehen sollten:
- Wann (Datum und Uhrzeit) erfolgte Ihr Antrag?
- Wie hat die Plattform auf Ihren Antrag reagiert?
Achtung: Einfache Screenshots enthalten diese Informationen zumeist nicht.
- Angabe Ihres TikTok-Handle bzw. des Namens Ihres Social-Media-Accounts sowie der zugehörigen URL
- Angabe aller Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen und Geräte (Handy, Tablet, Laptop o. ä. inklusive der verwendeten Betriebssysteme), mit denen Sie den Account nutzen bzw. genutzt haben
- Nennung von Ort und Datum (Monat/Jahr), an dem Sie den Account erstellt haben
- Übersetzung der gemeldeten Inhalte, sofern diese nicht in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sind
- Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf Ihren Account haben: Schlüssige Darlegung, dass es sich tatsächlich um Ihren Account handelt. Die Onlineplattformen haben ein nachvollziehbares Interesse daran, dies genau zu prüfen, sodass keine Konten widerrechtlich übernommen werden können.
Bemängeln Sie in erster Linie die Art und Weise des Umgangs einer Plattform mit Ihrem Account oder mit den von Ihnen bereitgestellten Inhalten, ist eine Beschwerde nach dem DSA beim Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur zielführender.
Dies schließt insbesondere die folgenden Situationen mit ein:
- Ihr Account wurde gesperrt, z. B. wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Plattformrichtlinien.
- Ihr Inhalt (Post, Foto, Video) wurde gelöscht, z. B. wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Plattformrichtlinien.
- Ihr Inhalt oder Account wurde gesperrt, aber die Plattform begründet diese Sperre nicht.
- Sie haben einen Inhalt oder Account gemeldet, die Plattform löscht diesen jedoch nicht und/oder liefert dafür keine Begründung.
- Sie sind der Meinung, dass die Inhalte auf einer Plattform nicht ordentlich moderiert werden.
- Es besteht keine ausreichende Möglichkeit zur Meldung von Inhalten und Accounts auf einer Plattform.
- In der ablehnenden Entscheidung der Plattform wird nicht auf außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Überprüfung der Entscheidung verwiesen.
Beschwerden nach dem Digital Services Act
Der DSA zielt darauf ab, Nutzer:innen vor schädlichen Praktiken und der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet zu schützen. Unter anderem verpflichtet er die Online- und Social-Media-Plattformen, Beschwerdemöglichkeiten bereitzustellen, über die illegale Inhalte und rechtswidriges Verhalten gemeldet werden können.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen den DSA vorliegt, wenden Sie sich am besten zuerst an die Plattform selbst. Dies ist meist der schnellste Weg zur Klärung eines Anliegens. Sollte die Plattform auf Ihre Meldung hin nicht tätig werden, können Sie Beschwerde beim Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur einlegen.
Wenn Ihr Account gesperrt wurde oder Sie sich über die Art und Weise beschweren wollen, wie eine Plattform Inhalte moderiert, kann der DSA anwendbar sein. Dies gilt grundsätzlich für alle Online- und Social-Media-Plattformen, unabhängig von deren Größe und der Anzahl an Nutzer:innen.
In den folgenden Situationen erscheint eine Beschwerde nach dem DSA daher zielführend:
- Ihr Account wurde gesperrt, z. B. wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Plattformrichtlinien.
- Ihr Inhalt (Post, Foto, Video) wurde gelöscht, z. B. wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Plattformrichtlinien.
- Ihr Inhalt oder Account wurde gesperrt, aber die Plattform begründet diese Sperre nicht.
- Sie haben einen Inhalt oder Account gemeldet, die Plattform löscht diesen jedoch nicht und/oder liefert dafür keine Begründung.
- Sie sind der Meinung, dass die Inhalte auf einer Plattform nicht ordentlich moderiert werden.
- Es besteht keine ausreichende Möglichkeit zur Meldung von Inhalten und Accounts auf einer Plattform.
- In der ablehnenden Entscheidung der Plattform wird nicht auf außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Überprüfung der Entscheidung verwiesen.
Neben der EU-Kommission sind die sog. nationalen Koordinatoren für digitale Dienste für die Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem DSA zuständig. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur wahr.
Der DSC fungiert somit als zentrale Anlaufstelle für Plattformnutzer:innen aus Deutschland, die sich über Plattformbetreibende wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den DSA beschweren möchten. Dafür hat der DSC ein Beschwerdeportal eingerichtet.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden, die Ihren Fall prüft und eine Empfehlung ausspricht. Die Einbindung einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle ist für Sie kostenlos.
In Deutschland sind bislang zwei Streitbeilegungsstellen zertifiziert, die Streitbeilegungsverfahren zu den folgenden Plattformen bearbeiten:
- User Rights GmbH (Berlin):
Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest, TikTok - Platform Control der KLN Information Services UG (Gräfelfing, Bayern):
Google Maps, Hinge, OkCupid, Reddit, Tinder, YouTube
Sie können sich natürlich auch an zertifizierte Streitbeilegungsstellen anderer EU-Länder wenden. Die EU-Kommission führt eine Liste aller in Europa zertifizierten Streitbeilegungsstellen inklusive der adressierten Plattformen und der möglichen Verfahrenssprachen.
Weitere Informationen zu den außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen finden Sie auf der Website des DSC bei der Bundesnetzagentur.
Geht es bei Ihrer Beschwerde nicht um die Sperrung Ihres Accounts oder die Moderation von Inhalten, sondern vielmehr um mutmaßliche Verstöße bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, können Sie bei der Datenschutzaufsichtsbehörde eine datenschutzrechtliche Beschwerde nach der DSGVO einreichen.
In Bezug auf Online- und Social-Media-Plattformen ist dies für folgende Situationen relevant:
- Sie haben eine Auskunft über Ihre Daten beantragt, diese aber nicht erhalten.
- Sie haben die Löschung Ihres Konto beantragt, diese wird jedoch nicht ausgeführt.
- Andere User:innen haben Bilder, Videos oder Daten zu Ihrer Person hochgeladen, die trotz Löschantrag nicht von der Plattform entfernt werden.
- Sie wollen Angaben in Ihrem Profil oder Konto berichtigen, die Plattform ändert diese jedoch nicht.
- Ihr Account wurde gehackt und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
Auf Online- und Social-Media-Plattformen werden eine Vielzahl personenbezogener Daten von Nutzer:innen verarbeitet. Manchmal werden auch Daten von Personen verarbeitet, die selbst gar kein Konto bei der Plattform haben. Damit findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung.
Insbesondere beim Sperren von Accounts oder beim Löschen von Posts, Fotos oder Videos sind Nutzer:innen allerdings auch durch den Digital Services Act (DSA) geschützt. Der DSA zielt auf die wirksame Bekämpfung rechtswidriger Inhalte und schädlicher Praktiken im Internet ab. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht wie bei der DSGVO auf der Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern vielmehr auf der Art und Weise, wie die Plattformen mit den Inhalten und Accounts ihrer Nutzer:innen umgehen.
Stellen Sie einen mutmaßlichen Verstoß auf einer Plattform fest, sollten Sie sich immer zuerst an die Plattform selbst wenden. Dies stellt meist den schnellsten Weg dar, Ihr Anliegen zu erledigen. In der Regel bieten die Plattformen dafür direkte Meldefunktionen, konkrete E-Mail-Adressen oder passende Formulare an.
Lässt sich Ihr Anliegen nicht direkt mit der Plattform klären, stehen Ihnen als Nutzer:in unter anderem folgende Beschwerdewege zur Verfügung:
Beschwerden nach der Datenschutz-Grundverordnung
Wenn Sie vermuten, dass eine Onlineplattform oder eine Social-Media-Plattform wie beispielsweise TikTok, Instagram oder Facebook Ihre Daten zu Unrecht verarbeitet und Ihrer Meinung nach ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO vorliegt, können Sie eine Beschwerde bei uns als Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.
Bevor Sie sich mit einer Beschwerde an uns als Datenschutzaufsicht wenden, sollten Sie sich immer zuerst an die Plattform selbst wenden, da sich dies oft als der schnellste Weg zur Klärung eines Anliegens erweist. Die meisten Plattformen stellen dafür spezifische E-Mail-Adressen, Beschwerdeformulare oder auch direkte Meldefunktionen bereit.
Ohne eine Meldung an die Plattform können wir in der Regel nicht erfolgreich tätig werden.
Zudem benötigen wir konkrete Angaben und Nachweise zu dem Datenschutzverstoß.
Eine Beschwerde nach der DSGVO kann bei folgenden Situationen zielführend sein:
- Sie haben eine Auskunft über Ihre Daten beantragt, diese aber nicht erhalten.
- Sie haben die Löschung Ihres Konto beantragt, diese wird jedoch nicht ausgeführt.
- Andere User:innen haben Bilder, Videos oder Daten zu Ihrer Person hochgeladen, doch trotz Löschantrag werden diese nicht von der Plattform entfernt.
- Sie wollen Angaben in Ihrem Profil oder Konto berichtigen, die Plattform ändert diese jedoch nicht.
- Ihr Account wurde gehackt und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
Sofern die Plattform auf Ihre Anfrage nicht bzw. nicht spätestens innerhalb eines Monats tätig wird, können Sie eine Beschwerde nach der DSGVO bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen:
- Wenn Sie sich konkret über die Social-Media-Plattform TikTok beschweren möchten, reichen Sie Ihre Beschwerde am besten bei unserer Behörde über unser Beschwerdeformular ein.
- Bei Beschwerden über Google, Facebook oder Instagram wenden Sie sich am besten direkt an den innerhalb Deutschlands zuständigen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Bei einer Beschwerde gegen Onlineplattformen und insbesondere Social-Media-Plattformen wie TikTok benötigen wir von Ihnen genaue Angaben und konkrete Nachweise zu dem mutmaßlichen Datenschutzverstoß.
Ohne diese Angaben kann Ihre Beschwerde nicht erfolgreich bearbeitet werden.
Folgende Informationen sollte Ihre Beschwerde enthalten:
- Angaben zu dem mutmaßlichen Verstoß, der zu Ihrer Beschwerde führt:
- Sie haben eine Auskunft über Ihre Daten beantragt, diese aber nicht erhalten.
- Sie haben die Löschung Ihres Konto beantragt, diese wird jedoch nicht ausgeführt.
- Andere User:innen haben Bilder, Videos oder Daten zu Ihrer Person hochgeladen, die trotz Löschantrag nicht von der Plattform entfernt werden.
- Sie wollen Angaben in Ihrem Profil oder Konto berichtigen, die Plattform ändert diese jedoch nicht.
- Ihr Account wurde gehackt und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
Nachweise Ihres Lösch-, Berichtigungs- oder Auskunftsantrag an die Plattform, aus denen die folgenden Informationen hervorgehen sollten:
- Wann (Datum und Uhrzeit) erfolgte Ihr Antrag?
- Wie hat die Plattform auf Ihren Antrag reagiert?
Achtung: Einfache Screenshots enthalten diese Informationen zumeist nicht.
- Angabe Ihres TikTok-Handle bzw. des Namens Ihres Social-Media-Accounts sowie der zugehörigen URL
- Angabe aller Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen und Geräte (Handy, Tablet, Laptop o. ä. inklusive der verwendeten Betriebssysteme), mit denen Sie den Account nutzen bzw. genutzt haben
- Nennung von Ort und Datum (Monat/Jahr), an dem Sie den Account erstellt haben
- Übersetzung der gemeldeten Inhalte, sofern diese nicht in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sind
- Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf Ihren Account haben: Schlüssige Darlegung, dass es sich tatsächlich um Ihren Account handelt. Die Onlineplattformen haben ein nachvollziehbares Interesse daran, dies genau zu prüfen, sodass keine Konten widerrechtlich übernommen werden können.
Bemängeln Sie in erster Linie die Art und Weise des Umgangs einer Plattform mit Ihrem Account oder mit den von Ihnen bereitgestellten Inhalten, ist eine Beschwerde nach dem DSA beim Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur zielführender.
Dies schließt insbesondere die folgenden Situationen mit ein:
- Ihr Account wurde gesperrt, z. B. wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Plattformrichtlinien.
- Ihr Inhalt (Post, Foto, Video) wurde gelöscht, z. B. wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Plattformrichtlinien.
- Ihr Inhalt oder Account wurde gesperrt, aber die Plattform begründet diese Sperre nicht.
- Sie haben einen Inhalt oder Account gemeldet, die Plattform löscht diesen jedoch nicht und/oder liefert dafür keine Begründung.
- Sie sind der Meinung, dass die Inhalte auf einer Plattform nicht ordentlich moderiert werden.
- Es besteht keine ausreichende Möglichkeit zur Meldung von Inhalten und Accounts auf einer Plattform.
- In der ablehnenden Entscheidung der Plattform wird nicht auf außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Überprüfung der Entscheidung verwiesen.
Beschwerden nach dem Digital Services Act
Der DSA zielt darauf ab, Nutzer:innen vor schädlichen Praktiken und der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet zu schützen. Unter anderem verpflichtet er die Online- und Social-Media-Plattformen, Beschwerdemöglichkeiten bereitzustellen, über die illegale Inhalte und rechtswidriges Verhalten gemeldet werden können.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen den DSA vorliegt, wenden Sie sich am besten zuerst an die Plattform selbst. Dies ist meist der schnellste Weg zur Klärung eines Anliegens. Sollte die Plattform auf Ihre Meldung hin nicht tätig werden, können Sie Beschwerde beim Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur einlegen.
Wenn Ihr Account gesperrt wurde oder Sie sich über die Art und Weise beschweren wollen, wie eine Plattform Inhalte moderiert, kann der DSA anwendbar sein. Dies gilt grundsätzlich für alle Online- und Social-Media-Plattformen, unabhängig von deren Größe und der Anzahl an Nutzer:innen.
In den folgenden Situationen erscheint eine Beschwerde nach dem DSA daher zielführend:
- Ihr Account wurde gesperrt, z. B. wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Plattformrichtlinien.
- Ihr Inhalt (Post, Foto, Video) wurde gelöscht, z. B. wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Plattformrichtlinien.
- Ihr Inhalt oder Account wurde gesperrt, aber die Plattform begründet diese Sperre nicht.
- Sie haben einen Inhalt oder Account gemeldet, die Plattform löscht diesen jedoch nicht und/oder liefert dafür keine Begründung.
- Sie sind der Meinung, dass die Inhalte auf einer Plattform nicht ordentlich moderiert werden.
- Es besteht keine ausreichende Möglichkeit zur Meldung von Inhalten und Accounts auf einer Plattform.
- In der ablehnenden Entscheidung der Plattform wird nicht auf außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Überprüfung der Entscheidung verwiesen.
Neben der EU-Kommission sind die sog. nationalen Koordinatoren für digitale Dienste für die Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem DSA zuständig. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur wahr.
Der DSC fungiert somit als zentrale Anlaufstelle für Plattformnutzer:innen aus Deutschland, die sich über Plattformbetreibende wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den DSA beschweren möchten. Dafür hat der DSC ein Beschwerdeportal eingerichtet.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden, die Ihren Fall prüft und eine Empfehlung ausspricht. Die Einbindung einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle ist für Sie kostenlos.
In Deutschland sind bislang zwei Streitbeilegungsstellen zertifiziert, die Streitbeilegungsverfahren zu den folgenden Plattformen bearbeiten:
- User Rights GmbH (Berlin):
Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest, TikTok - Platform Control der KLN Information Services UG (Gräfelfing, Bayern):
Google Maps, Hinge, OkCupid, Reddit, Tinder, YouTube
Sie können sich natürlich auch an zertifizierte Streitbeilegungsstellen anderer EU-Länder wenden. Die EU-Kommission führt eine Liste aller in Europa zertifizierten Streitbeilegungsstellen inklusive der adressierten Plattformen und der möglichen Verfahrenssprachen.
Weitere Informationen zu den außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen finden Sie auf der Website des DSC bei der Bundesnetzagentur.
Geht es bei Ihrer Beschwerde nicht um die Sperrung Ihres Accounts oder die Moderation von Inhalten, sondern vielmehr um mutmaßliche Verstöße bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, können Sie bei der Datenschutzaufsichtsbehörde eine datenschutzrechtliche Beschwerde nach der DSGVO einreichen.
In Bezug auf Online- und Social-Media-Plattformen ist dies für folgende Situationen relevant:
- Sie haben eine Auskunft über Ihre Daten beantragt, diese aber nicht erhalten.
- Sie haben die Löschung Ihres Konto beantragt, diese wird jedoch nicht ausgeführt.
- Andere User:innen haben Bilder, Videos oder Daten zu Ihrer Person hochgeladen, die trotz Löschantrag nicht von der Plattform entfernt werden.
- Sie wollen Angaben in Ihrem Profil oder Konto berichtigen, die Plattform ändert diese jedoch nicht.
- Ihr Account wurde gehackt und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.