Leuchtende Querstreifen überdecken einen Programmiercode.
Datenschutz

Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin

Zwischen dem 7. und 12. August 2026 kam es zu einem Cyberangriff auf Netze der Berliner Verwaltung, bei dem in erheblichem Umfang Daten kopiert und nun öffentlich gemacht wurden. Der Vorfall betrifft Bereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Aufgrund des Umfangs der abgeflossenen Daten konnte der Inhalt bislang nicht vollständig gesichtet werden. Es wurden personenbezogene Daten von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung und möglicherweise auch Daten von Bürger:innen veröffentlicht.

Diese Seite bleibt abrufbar, solange Informationsbedarf besteht, und wird laufend um aktuelle Informationen und weitere FAQ ergänzt. 

Aktueller Stand: 11. September 2026 (Aktualisierung erfolgte nach der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Betroffene durch die Senatsverwaltungen).

Was kann ich tun, wenn ich möglicherweise betroffen bin?

  • Passwörter ändern (vor allem bei Verwaltungs- und Onlinediensten)
  • Konto- und Kreditkartenbewegungen prüfen
  • Wachsam gegenüber Phishing sein (Phishing = Fischen nach Passwörtern oder anderen persönlichen Informationen, z. B. durch Betrugs-E-Mails)
  • Keine Links aus ungewöhnlichen Nachrichten öffnen, ebenso keine Nachrichten mit unbekannten Absender:innen oder ungewöhnlich zusammengesetzten E-Mail-Adressen (z. B. Bank@34ölkj.de)
  • Keine Zahlungen an etwaige Erpresser:innen leisten, stattdessen Kontakt mit der Polizei aufnehmen
  • Verdächtige Vorfälle dokumentieren
  • Bei Missbrauch von Bankzugängen, Girocards (EC-Karte), Kreditkarten, Handynummern oder E-Ausweisen: Sperr-Notruf 116 116 wählen und Anzeige bei der Polizei erstatten

An wen kann ich mich bei konkreten Anliegen wenden?

Kontaktaufnahme durch Täter:innen, Drohungen oder gesicherte Erkenntnis, dass Ihre Daten im Darknet veröffentlicht wurden Polizei Berlin über https://www.internetwache-polizei-berlin.de oder über die örtliche Polizeidienststelle
Sperrung von Girocard (EC-Karte), Kreditkarte, SIM-Karte, Onlinebanking und E-Ausweisen Sperr-Notruf 116 116
Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: datenschutzvorfall@senstadt.berlin.de und Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: datenschutzvorfall@senmvku.berlin.de
Sonstige Fragen zum Cyberangriff Senatskanzlei: cyberangriff@senatskanzlei.berlin.de
Beschwerde bei nicht erteilter Auskunft oder bei anderen Verstößen gegen die DSGVO Beschwerdeformular der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
     

FAQ und weitere Hinweise

Die veröffentlichten Daten betreffen nach jetzigem Kenntnisstand Bereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Das genaue Ausmaß der abgeflossenen Daten wird derzeit noch untersucht; eine individuelle Betroffenheit kann aktuell weder ausgeschlossen noch abschließend bestätigt werden. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat auf ihrer Informationsseite Personengruppen identifiziert, die betroffen sein könnten. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Sollten Sie vermuten, betroffen zu sein, können Sie im ersten Schritt die veröffentlichten Informationen zu den betroffenen Personengruppen prüfen. Die Senatsverwaltungen haben zentrale Anlaufstellen eingerichtet, an die Sie sich wenden können:

Nach Angaben der Senatskanzlei zum jetzigen Stand handelt es sich überwiegend um unstrukturierte Daten aus gemeinsam genutzten und persönlichen Verzeichnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Behörden – nicht um Daten aus spezifischen Fachanwendungen. Es ist davon auszugehen, dass auch personenbezogene Daten von Beschäftigten des Landes Berlin, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Daten von Unternehmen betroffen sind.

  • Es können Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sowie Inhalte und Daten aus dem Schriftverkehr mit den jeweiligen Senatsverwaltungen betroffen sein. 
  • Abhängig von Ihrem Kontakt mit den betroffenen Senatsverwaltungen kann dies auch Bankdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und eingereichte Kopien umfassen. 

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat auf ihrer Informationsseite Personengruppen identifiziert, die betroffen sein könnten. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Für diese Personengruppen hat sie die möglicherweise abgeflossenen Daten spezifiziert. 

Nein. Der Abfluss von Daten bedeutet nicht automatisch, dass alle Daten auch veröffentlicht oder missbraucht wurden. Gleichwohl haben die Hacker mitgeteilt, dass alle erbeuteten Daten im Darknet veröffentlicht wurden. Ob und welche Daten betroffen sind, wird derzeit noch untersucht. Die verantwortlichen Stellen haben mitgeteilt, darüber zu informieren, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen.

Nutzen Sie kostenlose Prüfdienste, wie etwa den Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts. Mit diesen können Sie prüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse und weitere Daten (wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Passwort, IP-Adresse, Bankkonto, Kreditkarte und Ausweis) in bekannten Datenlecks auftauchen und veröffentlicht wurden. 

Wichtig ist allerdings zu beachten, dass die Dienste nur Datenlecks abbilden, die bereits ausgewertet und indexiert sind. Ein negatives Ergebnis bedeutet daher keine Entwarnung für den aktuellen Vorfall, ein Treffer wiederum kann sich auch auf ältere Datenschutzvorfälle beziehen.

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen.
  • Seien Sie wachsam gegenüber Phishing. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Passwortdiebstahl durch Phishing und zu Spam-E-Mails des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Öffnen Sie keine verdächtigen Links oder E-Mails.
  • Prüfen Sie jede Zahlungsaufforderung hinsichtlich ihrer Grundlage.
  • Hinterfragen Sie, wenn Sie zur Abgabe von Daten über Telefon oder E-Mail aufgefordert werden, ohne dass sie den oder die Absender:in verifizieren können.
  • Haben Sie den Verdacht, dass bei einer Kontaktaufnahme etwas nicht stimmt, beenden Sie den Kontakt und nehmen Sie zur Rückversicherung auf einem verlässlichen Weg selbst Kontakt zur betreffenden Stelle auf.

Phishing sind gefälschte Nachrichten (meistens E-Mails, aber auch Telefonanrufe, SMS oder Briefe), die vertrauenswürdig wirken (oft durch gefälschte Adressangaben wie etwa „Senatsverwaltung" oder „Bürgeramt"), die aber darauf abzielen, an Ihre Daten zu gelangen. Warnzeichen hierfür sind: 

  • Verweise auf Dringlichkeit oder Drohungen
  • Rechtschreibfehler
  • unbekannte oder ungewöhnlich zusammengesetzte Absendeadressen
  • Aufforderungen zur Eingabe von Daten über ein angehängtes Dokument oder einen Link

Öffnen Sie daher bei Verdacht keine E-Mail-Anhänge und geben Sie keine Daten auf verlinkte Seiten ein.

  • Offizielle Informationen erhalten Sie ausschließlich über die bekannten Websites und Kanäle des Senats, der Senatsverwaltungen und der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. 
  • Niemals wird die Berliner Verwaltung Sie per formloser E-Mail, SMS oder Telefon zu Geldzahlungen, zur Herausgabe von Passwörtern oder zum Anklicken von Links auffordern. 
  • Im Zweifelsfall: Reagieren Sie nicht und prüfen Sie zuerst die Echtheit der Nachricht über die offiziellen Kontaktwege.

Sollten Anhaltspunkte für Identitätsmissbrauch oder missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten vorliegen, lassen Sie Ihre Karten, E-Ausweise und Onlinebankingzugänge über den Sperr-Notruf 116 116 sperren und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei.

Ja. Aktivieren Sie – wo es möglich ist – die Zwei-Faktor-Authentisierung, insbesondere bei E-Mail-Konten, Onlinebanking und Behördendiensten. Dadurch bleibt Ihr Zugang auch dann geschützt, wenn Ihr Passwort unberechtigterweise offengelegt werden sollte.

Als Faustregel gilt: 

  • Bei Drohungen, Erpressung oder Betrug → Polizei Berlin
  • Bei Fragen zu konkreten Vorgängen → zuständige Senatsverwaltung
  • Bei Fragen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten → Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Recht auf Auskunft gegenüber der verantwortlichen Stelle (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Benachrichtigung durch die betroffene Stelle bei Datenschutzvorfällen mit hohem Risiko für Ihre Person (Art. 34 DSGVO) 
  • Recht auf Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, wenn Ihnen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, nach denen Ihre Daten durch die verantwortliche Stelle nicht DSGVO-konform verarbeitet oder Ihre Auskunfts- und Informationsrechte nicht erfüllt werden

Mit einem Auskunftsantrag können Sie bei der verantwortlichen Senatsverwaltung erfragen, ob und welche Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden. Richten Sie dazu einen formlosen Antrag an die jeweilige Senatsverwaltung:

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: datenschutzvorfall@SenStadt.berlin.de
  • Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: datenschutzvorfall@senmvku.berlin

Nutzen Sie dafür gern auch unser Musterschreiben zur Datenauskunft.

Grundsätzlich muss die verantwortliche Stelle innerhalb eines Monats antworten. Allerdings kann diese Frist verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl der eingegangenen Anträge erforderlich ist.

Ändern Sie Ihre Passwörter umgehend bei allen betroffenen Diensten und vergeben Sie für jeden Dienst ein eigenes, starkes Passwort. Beachten Sie hierzu auch die Empfehlungen zum Passwortschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ein Passwort-Manager kann hilfreich sein.

  • Trennen Sie Ihr Gerät vom Internet.
  • Ändern Sie umgehend Ihre Passwörter mit einem anderen, sicheren Gerät.
  • Prüfen Sie Ihre Kontobewegungen.
  • Lassen Sie Ihr Gerät auf Schadsoftware untersuchen.
  • Kommt es zu einem finanziellen Schaden, informieren Sie umgehend Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Zahlen Sie die Rechnung nicht. 
  • Prüfen Sie die Forderung kritisch.
  • Kontaktieren Sie den oder die angebliche:n Absender:in über die offiziellen Kanäle.
  • Dokumentieren Sie die Zahlungsaufforderung (per Screenshot oder Kopie). 
  • Haben Sie den Verdacht, dass ein Betrugsfall vorliegt, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Reagieren Sie nicht.
  • Leisten Sie keine Zahlungen.
  • Dokumentieren Sie die Nachricht (durch Screenshot oder Notieren von Absendeadresse und Namen).
  • Melden Sie den Vorfall bei der Polizei.

Die bereits genannten Schutzmaßnahmen gelten auch hier. Unterstützen Sie Kinder und Angehörige, insbesondere wenn diese weniger technikaffin sind als Sie, ändern Sie gemeinsam Passwörter und Zugangscodes und klären Sie sie über die Gefahren und Erkennungsmerkmale von Phishing auf.