Zwei Personen geben sich die Hand.
Themen

Unternehmen

Was muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten enthalten? Bei welchen Verarbeitungstätigkeiten muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgenommen werden? Welche Unternehmen müssen eine:n Datenschutzbeauftragte:n benennen? Wie lassen sich Dienstleister:innen datenschutzkonform für Datenverarbeitungen einsetzen? Was muss beim Export personenbezogener Daten in Drittländer beachtet werden? Was ist bei einer Datenpanne bzw. bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu tun? Wie können sich neu gegründete Unternehmen, Start-ups und Vereine über die Anforderungen des Datenschutzes informieren?

 

Diese und weitere Themen werden auf den folgenden Seiten erklärt. Selbstverständlich können sich betroffene Unternehmen und Daten verarbeitende Stellen auch direkt an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt, die jeweiligen Ansprechpartner:innen über unser Organigramm.

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