Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Als Hilfestellung für…
Durch die am 22. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen zur Einführung der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollen schwerwiegende Grundrechtseingriffe zum Zweck der Strafverfolgung gerechtfertigt werden.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder und des Bundes haben sich am 13. Juni 2017 in Mainz unter dem Vorsitz des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann zu ihrer 33. Konferenz getroffen. Auf der Agenda…
In der Vergangenheit haben sich vor Wahlen immer wieder Bürgerinnen und Bürger über unerwünschte Wahlwerbebriefe von Parteien bei unserer Behörde beschwert.
Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz verabschiedet, mit dem das deutsche Datenschutzrecht an die Vorgaben der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden soll. Zentrale Forderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden…
Am Freitag, 7. April 2017, um 11 Uhr im Pressezimmer (Raum 190) des Abgeordnetenhauses von Berlin (Preußischer Landtag) stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, den Jahresbericht 2016 vor.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation, die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 60. Sitzung am 22./23. November 2016 in Berlin ein Arbeitspapier zu Biometrie in der…
Erstmals werden bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kostenlose Beratungssprechstunden eigens für Start-up-Unternehmen angeboten.
Der Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören. Die Möglichkeiten, sich solcher Überwachung zu entziehen oder diese gar zu kontrollieren, sind kaum vorhanden.