Die aktuellen Pressemitteilungen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können Sie hier abrufen:
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen ein Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte u. a. unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 die endgültigen Leitlinien zur Bußgeldzumessung nach einer öffentlichen Konsultation angenommen. Damit erfolgt die Bußgeldpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa nun nach einheitlichen Maßstäben. Als Repräsentantinnen der deutschen Datenschutzaufsicht waren auf europäischer Ebene die Datenschutzaufsichtsbehörden Berlins, Hessens und des Bundes beteiligt.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen eine Bank ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen mangelnder Transparenz über eine automatisierte Einzelentscheidung verhängt. Die Bank hatte sich geweigert, einem Kunden nachvollziehbare Auskünfte über die Gründe der automatisierten Ablehnung eines Kreditkartenantrags zu erteilen. Das Unternehmen hat umfassend mit der BlnBDI kooperiert und den Bußgeldbescheid akzeptiert.
Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, stellt heute ihren Jahresbericht für das Jahr 2022 vor. Auf 170 Seiten informiert sie darin über die wichtigsten Beratungen und Verfahren sowie maßgebliche Bußgeldfälle aus dem vergangenen Jahr.
Unter dem Titel „Datenschutz trifft Medienkompetenz“ trafen sich heute Medienpädagog:innen in Berlin zu einem Fachtag, der von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und dem Jugendnetz Berlin organisiert wurde. Die Teilnehmenden tauschten sich darüber aus, wie Kinder und Jugendliche für den Schutz ihrer personenbezogenen Daten bei der Nutzung digitaler Medien sensibilisiert werden können.
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, Dennis Buchner, hat heute Meike Kamp als neue Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) ernannt. Die Juristin war bereits am 6. Oktober 2022 vom Abgeordnetenhaus Berlin mit großer Mehrheit gewählt worden. Sie übernimmt ab sofort die Amtsgeschäfte.
Auf zu neuen Ufern heißt es für die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Behörde ist umgezogen und befindet sich nun am Spreeufer in Berlin-Moabit. Daten verarbeitende Stellen werden gebeten, in ihren Datenschutzerklärungen die Adresse anzupassen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute Meike Kamp als neue Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gewählt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Maja Smoltczyk an, deren Amtszeit Ende Oktober 2021 geendet hatte.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner Handelskonzerns ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt. Das Unternehmen hatte einen Datenschutzbeauftragten benannt, der Entscheidungen unabhängig kontrollieren sollte, die er selbst in einer anderen Funktion getroffen hatte. Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) kontrolliert die datenschutzrechtlichen Musterverträge, sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge (AVV), zwischen Webhostern aus Berlin und deren Kund:innen. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA) beteiligen sich an dieser koordinierten Prüfung.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) veröffentlicht heute ihren Jahresbericht für das Jahr 2021. Erneut waren datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung ein Arbeitsschwerpunkt. Bei den Eingaben und den gemeldeten Datenpannen gab es einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.
Facebook-Pages müssen abgeschaltet werden, wenn die Betreiber:innen nicht ihre Datenschutzrechtskonformität nachweisen können. Das geht aus einem neuen Gutachten der Datenschutzkonferenz hervor, über das die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) die Senatsverwaltungen informiert.
Mit einem neuen Bildungsangebot informiert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Start-up-Unternehmen und Vereine in Berlin. Künftig bietet die Behörde regelmäßige Online-Schulungen zum Datenschutz an. Interessierte können sich ab heute für den ersten Termin am 25. März anmelden.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) nutzt ab sofort den Mikroblogging-Dienst Mastodon für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte Nutzer:innen können der BlnBDI unter @blnbdi@social.bund.de folgen.
Anlässlich des Safer Internet Day 2022 veröffentlicht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) neue Unterrichtsmaterialien für Grundschulen rund um das Thema Datenschutz und Sicherheit im Internet. In fünf verschiedenen Unterrichtseinheiten lernen die Schüler:innen unter anderem, was personenbezogene Daten sind, welche Rechte sie haben und was es beim Online-Unterricht zu beachten gibt.
Anlässlich des 16. Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2022 appelliert Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, als Lehre aus der Corona-Pandemie den Datenschutz frühzeitig mitzudenken.
Am 1. Dezember 2021 tritt das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem den Schutz der Vertraulichkeit und Privatsphäre bei der Nutzung von Telemedien wie Websites, Messengern oder Smart-Home-Geräten.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit appelliert an den Berliner Verordnungsgeber, den Einsatz der Corona-Warn-App als datensparsame und effektive Alternative für die Unterbrechung von Infektionsketten rechtlich zu verankern. Diese Möglichkeit sieht auch die Reform des Infektionsschutzgesetzes vor, die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
Am 27. Oktober 2021 endet die 5-jährige Amtszeit von Maja Smoltczyk als Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) nach Ablauf von fast sechs Jahren. Da sich das Parlament auch während der gesetzlich zulässigen 9-monatigen Verlängerung der Amtszeit von Frau Smoltczyk nicht auf eine Nachfolge einigen konnte, übernimmt ab dem 28. Oktober bis zu einer Neuwahl ihr Stellvertreter Volker Brozio die Behördenleitung.
Am 16. September 2021 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin weitreichende Änderungen am Berliner Schulgesetz verabschiedet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, begrüßt die vorgenommenen Änderungen in Bezug auf den Datenschutz: „Damit wird der Einsatz digitaler Lernmittel in den Berliner Schulen auf sichere Füße gestellt“, sagt Smoltczyk. „Ich freue mich, dass das Abgeordnetenhaus meine Vorschläge zur Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten von Schüler:innen und Lehrkräften in das Gesetz übernommen hat. Mit den neuen Regelungen sind die Berliner Schulen für das digitale Zeitalter gewappnet.“
Zum neuen Schuljahr veröffentlicht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, ihr überarbeitetes medienpädagogisches Angebot und bietet Berliner Grundschulen ein neues und kostenloses Workshop-Format an.
Angesichts der andauernden Defizite beim Einsatz von Tracking-Techniken und Drittdiensten auf Websites hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine großangelegte Aktion gestartet. Rund 50 Berliner Unternehmen erhalten in diesen Tagen postalisch die Aufforderung, das Tracking auf ihren Websites in Einklang mit den geltenden Datenschutzregeln zu bringen. Andernfalls wird die Aufsichtsbehörde förmliche Prüfverfahren einleiten, die zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen können.
Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle überprüft die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten). Das Ziel ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18).
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2020.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Technologie (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat im Vorfeld zu ihrer 67. Sitzung im März 2021 zwei Arbeitspapiere zu den Themen Datenportabilität und Web Tracking verabschiedet.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisiert Offenlegung von sensiblen Daten bei Kontrollen in Bus und Bahn.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ihre Hinweise zu datenschutzgerechten Videokonferenzdiensten aktualisiert.
In ihrem Brandbrief verweisen die Datenschutzbeauftragten von Berlin und Rheinland-Pfalz darauf, dass der EU-Datenschutzstandard eine Erfolgsgeschichte ist, auf die man stolz sein kann. Datenschutz verhindert nicht, sondern ist ein wichtiger Regulator und Steuerungsfaktor.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fordert spätestens zu Beginn des nächsten Schuljahres den Einsatz datenschutzgerechter Dienste.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fordert Unterstützung für Schulen bei der Auswahl digitaler Lernmittel.
Anlässlich der Verabschiedung des Berliner Datenschutzschutzanpassungsgesetz EU weist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf fortbestehende Regelungsmängel hin.
Anlässlich der vom Berliner Senat verkündeten Eckpunkte für ein Transparenzgesetz warnt die Berliner Informationsfreiheitsbeauftragte davor, dass das Gesetzesvorhaben faktisch zu mehr Intransparenz führen könnte.
Mit der neu überarbeiteten Broschüre „Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Was ist in der Kindertageseinrichtung zu beachten?“ informieren die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie umfassend über die aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben im Kita-Alltag.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, beanstandet eine Verweigerung der Zusammenarbeit durch Berliner Polizeibehörden im Zusammenhang mit rechtsextremen Morddrohungen.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, das EU-US Privacy Shield für ungültig zu erklären, fordert die BlnBDI Datenverarbeiter in Berlin auf, in den USA gespeicherte personenbezogene Daten nach Europa zu verlagern.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht die Ergebnisse einer Kurzprüfung von Videokonferenzdiensten für Berliner Verantwortliche.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist Berliner Gewerbetreibende darauf hin, dass bei der Erhebung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten der Datenschutz zu wahren ist. Zur Unterstützung stellt sie Musterformulare für Berliner Betriebe zur Verfügung.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat eine Neuauflage des Ratgebers „Wie sicher ist dein Smartphone?“ veröffentlicht.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gibt Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen.
Berlin braucht digitale Eigenständigkeit bei modernen Kommunikationsangeboten.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2019.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte informiert über eine Datenpanne bei der Investitionsbank Berlin.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat bei seiner Sitzung am 28./29. Januar 2020 die Europäische Leitlinie zur Videoüberwachung beschlossen.
Analyse- und Tracking-Tools auf Websites, die ohne echte Einwilligung der Betroffenen deren Daten verarbeiten, sind unzulässig und sollten von Unternehmen entfernt werden, um sich nicht der Gefahr von Anordnungen oder gar Bußgeldern auszusetzen.
Im Oktober 2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen eine Immobiliengesellschaft erteilt.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 65. Sitzung im April 2019 in Bled (Slowenien) zwei Arbeitspapiere zu Smart Devices und Online Services für Kinder verabschiedet, die heute veröffentlich wurden.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat erste hohe Bußgelder nach der DSGVO gegen zwei Digitalunternehmen verhängt.
Das medienpädagogische Angebot der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit www.data-kids.de ist für den Deutschen Kindersoftwarepreis TOMMI nominiert.
Die Bundesregierung plant die Einführung einheitlicher verwaltungsübergreifender Personenkennzeichen. Dies birgt große Gefahren für die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, weil hierdurch die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile ermöglicht wird. Deshalb spricht sich die DSK gegen die Einführung entsprechender individueller Personenkennzeichen aus.
Am Montag verkündete der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur Frage der datenschutzkonformen Einbindung eines Facebook-Like-Buttons durch Websitebetreibende.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte empfiehlt, die sich daraus ergebenden Pflichten im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer zügig umzusetzen.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht heute ihr vollständig überarbeitetes medienpädagogisches Angebot und ruft Schulen zum Mitmachen auf. Auf www.data-kids.de finden Grundschulkinder, Lehrkräfte und Eltern umfangreiche Materialien, die dabei helfen, sich in der Welt des Datenschutzes besser zurechtzufinden.
Der Bundestag plant in der heutigen letzten Sitzung vor der Sommerpause das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU zu verabschieden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, warnt davor, den umfangreichen und in Teilen bedenklichen Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung durchzupeitschen.
Anlässlich des einjährigen Geburtstags der DSGVO und der an diesem Sonntag stattfindenden Europawahlen ermuntert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit alle Berlinerinnen und Berliner wählen zu gehen.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 64. Sitzung am 29./30. November 2018 in Queenstown (Neuseeland) ein Arbeitspapier zu großräumiger Standortverfolgung verabschiedet.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 64. Sitzung am 29./30. November 2018 in Queenstown (Neuseeland) das Arbeitspapier „Datenschutz und künstliche Intelligenz“ verabschiedet.
Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wieder mit einem Infostand, Workshops und einem Vortrag am Netzfest der re:publica 2019.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt ihren Jahresbericht für das Jahr 2018 vor.
Am Donnerstag, den 28. März 2019, stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, um 11 Uhr im Pressezimmer (Raum 190) des Abgeordnetenhauses von Berlin ihren Jahresbericht 2018 vor.
Anlässlich der Medienberichte um wiederholte Drohbriefe an eine NSU-Opfer-Anwältin, die mutmaßlich von Beschäftigten des Hessischen Landeskriminalamts verfasst worden sind, fordert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Berliner Polizei erneut dazu auf, ähnliche Vorfälle aus Berlin lückenlos aufzuklären.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit eine durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen geförderte elektronische Gesundheitsakte auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie haben eine Neuauflage der Datenschutz-Broschüre für Jugendliche „Ich suche dich. Wer bist du?“ veröffentlicht.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit führt seit Anfang November Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien sowie einer Reihe von Unternehmen und Organisationen, u. a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche, in Sachen Facebook-Fanpages durch.
Die Verkündung einer Wiener Hausverwaltung, aus Datenschutzgründen Klingelschilder mit Namen von fast einer viertel Million Mieterinnen und Mieter zu entfernen, sorgt auch in Deutschland für große Aufregung und die Befürchtung hoher Bußgelder. Vermieterinnen und Vermieter können jedoch beruhigt sein: Die Installation von Klingelschildern mit den Namen ihrer Mieterinnen und Mieter ist in aller Regel zulässig und berührt keine datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Automatisierte Entscheidungen unter Zuhilfenahme von Algorithmen und künstlicher Intelligenz (KI) haben auch in die öffentliche Verwaltung Einzug gefunden. Das Positionspapier „Transparenz der Verwaltung beim Einsatz von Algorithmen für gelebten Grundrechtsschutz unabdingbar“, welches am 16. Oktober 2018 mehrheitlich von den Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland verabschiedet wurde, formuliert Anforderungen an gesetzliche Verpflichtungen zum verantwortungsvollen Einsatz von Algorithmen und KI-Verfahren öffentlicher Stellen.
Maja Smoltczyk: „Der Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz stellt Herausforderungen an die Verwaltung, die eine große Verantwortung trägt, behördliche Entscheidungsfindung nicht nur rechtmäßig zu gestalten, sondern dies auch transparent zu machen.“
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 63. Sitzung am 9./10. April 2018 in Budapest (Ungarn) das Arbeitspapier „Vernetzte Fahrzeuge“ verabschiedet.
Gewerbetreibende erhielten in den letzten Tagen gehäuft Fax-Nachrichten von einer sog. Datenschutzauskunft-Zentrale, mit denen sie aufgefordert werden, ein Formular auszufüllen und zu unterschreiben, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen. Dabei handelt es sich um ein verstecktes kostenpflichtiges Abonnement.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät dringend davon ab, solche oder ähnliche Angebote zu unterschreiben. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, derartige Formulare auszufüllen. Alle wichtigen Informationen zur DSGVO finden Sie kostenlos auf dieser Website und den Angeboten der anderen deutschen Aufsichtsbehörden.
Am 1. September 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit 100 Tagen. Nachdem im Vorfeld viel über die neuen Regelungen berichtet wurde, zieht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nun eine erste Bilanz.
Die Berlin Group fordert Datenschutzstandards bei grenzüberschreitender Strafverfolgung. Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 63. Sitzung am 9./10. April 2018 in Budapest (Ungarn) das Arbeitspapier „Standards für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre bei grenzüberschreitenden Datenanforderungen zu Strafverfolgungszwecken“ verabschiedet.
Die Datenschutzkonferenz geht mit einer eigenen Homepage online. Auf der zentralen Informationsplattform sind aktuelle Entschließungen, Orientierungshilfen und Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz abrufbar.
Heute hat das Abgeordnetenhaus von Berlin das neue Berliner Datenschutzgesetz verabschiedet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wertet das Ergebnis als vertane Chance.
Ab heute ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Mit ihr treten das neue Bundesdatenschutzgesetz und zahlreiche Ländergesetze in Kraft.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert beim Tag der offenen Tür des Abgeordnetenhauses von Berlin und beim Netzfest der re:publica 2018.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät zum Widerspruch gegen die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Werbezwecke und stellt Musterformulare zur Verfügung.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 vor.
Am Freitag, 23. März 2018, stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, um 11 Uhr im Pressezimmer (Raum 190) des Abgeordnetenhauses von Berlin den Jahresbericht 2017 vor.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation, die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 62. Sitzung am 27./28. November 2017 in Paris ein Arbeitspapier zu Firmware-Updates im Internet der Dinge verabschiedet.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation, die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 62. Sitzung am 27./28. November 2017 in Paris ein Arbeitspapier zum Datenschutz im WHOIS-Verzeichnis von ICANN verabschiedet.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein neues Webangebot zum Datenschutz speziell für Grundschulkinder gestaltet, das ab dem 8. Januar 2018 unter www.data-kids.de abrufbar ist. Sie lädt Berliner Schülerinnen und Schüler ein, sich auf der Website über Datenschutzthemen zu informieren und ruft Grundschulen zur Teilnahme am Wettbewerb „Datenschutz einmal anders: Namen gesucht!“ auf.