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Datenschutz

Ihr Persönlichkeitsrecht schützen


Der Datenschutz dient der Umsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses besagt, dass alle Menschen selbst darüber entscheiden dürfen, welche Daten sie von sich preisgeben wollen und wer diese verwenden darf. Der Datenschutz soll die Menschen davor bewahren, in ihren grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt zu werden. Insofern geht es beim Datenschutz nicht so sehr um den „Schutz von Daten“, sondern vielmehr um den „Schutz vor Daten“.

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Informationsfreiheit

Mitbestimmung und Kontrolle der staatlichen Stellen


Unter Informationsfreiheit versteht man den Zugang der Bürger:innen zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Grundlage eines demokratischen Gemeinwesens die Mitbestimmung und die Kontrolle der staatlichen Stellen durch umfassend informierte Bürger:innen ist. Durch den Zugang zu den behördlichen Informationen wird das Handeln öffentlicher Stellen transparent und für die Bürger:innen nachvollziehbar.

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