Die aktuellen Pressemitteilungen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können Sie hier abrufen:
Mit einem neuen Bildungsangebot informiert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Start-up-Unternehmen und Vereine in Berlin. Künftig bietet die Behörde regelmäßige Online-Schulungen zum Datenschutz an. Interessierte können sich ab heute für den ersten Termin am 25. März anmelden.
Alle Informationen zu den Terminen und der Anmeldung sind hier verfügbar.
Facebook-Pages müssen abgeschaltet werden, wenn die Betreiber:innen nicht ihre Datenschutzrechtskonformität nachweisen können. Das geht aus einem neuen Gutachten der Datenschutzkonferenz hervor, über das die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) die Senatsverwaltungen informiert.
Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der BlnBDI: „Facebook-Pages lassen sich derzeit nicht datenschutzkonform betreiben. Zu diesem Ergebnis kommen europäische und deutsche Gerichte sowie ein neues Gutachten der deutschen Datenschutzbehörden. Die Senatsverwaltungen sollten ihre Facebook-Pages deaktivieren, sofern sie die Einhaltung des Datenschutzrechts nicht sicherstellen können. Als öffentliche Stellen haben sie eine besondere Verantwortung und eine Vorbildfunktion.“
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) nutzt ab sofort den Mikroblogging-Dienst Mastodon für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte Nutzer:innen können der BlnBDI unter @blnbdi@social.bund.de folgen.
Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der BlnBDI: „Mit unserem neuen Mastodon-Profil wollen wir zeigen, dass soziale Netzwerke auch datenschutzkonform genutzt werden können. Die Behörde wird bei Mastodon regelmäßig über aktuelle Themen und Veröffentlichungen rund um den Datenschutz und die Informationsfreiheit berichten.“
Für ihr Mastodon-Profil greift die BlnBDI auf ein Angebot des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) zurück. Seit 2020 betreibt der BfDI eine eigene Mastodon-Instanz unter social.bund.de, die seit letztem Jahr für Accounts weiterer Behörden offensteht.
Anlässlich des Safer Internet Day 2022 veröffentlicht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) neue Unterrichtsmaterialien für Grundschulen rund um das Thema Datenschutz und Sicherheit im Internet. In fünf verschiedenen Unterrichtseinheiten lernen die Schüler:innen unter anderem was personenbezogene Daten sind, welche Rechte sie haben und was es beim Online-Unterricht zu beachten gibt.
Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der BlnBDI: „Als Datenschutzbehörde ist es uns ein Anliegen, Kinder früh für mögliche Gefahren im Umgang mit ihren Daten zu sensibilisieren und sie in der sicheren Internet-Nutzung zu schulen. Die neuen Unterrichtseinheiten führen Kinder im Alter von 6-12 Jahren spielerisch an aktuell relevante Themen wie sicheres Homeschooling und Schutz vor Cybermobbing heran. Damit ergänzen wir unsere medienpädagogische Arbeit um ein Angebot für Lehrkräfte.“
Interessierte Lehrkräfte können die Unterrichtsmaterialien auf der Kinder-Webseite herunterladen.
Anlässlich des 16. Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2022 appelliert Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, als Lehre aus der Corona-Pandemie den Datenschutz frühzeitig mitzudenken:
„Der Europäische Datenschutztag unterstreicht die maßgebliche Rolle des Datenschutzes in unserer Gesellschaft. Als Grundrechte dienen Datenschutz und Privatsphäre dem Schutz der Menschen und sind unabdingbar für eine funktionierende Demokratie. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, in welchen Bereichen noch enormer Nachholbedarf an datenschutzkonformen Lösungen besteht. Ob bei Videokonferenzsystemen an Schulen und Universitäten oder der Digitalisierung des Gesundheitssystems: Digitale Technik muss von Anfang an datenschutzgerecht gestaltet werden. Wir müssen aus den Erfahrungen der Pandemie lernen, um für die Zukunft besser gerüstet zu sein.“
Am 1. Dezember 2021 tritt das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem den Schutz der Vertraulichkeit und Privatsphäre bei der Nutzung von Telemedien wie Webseiten, Messengern oder Smart-Home-Geräten.
„Mit dem TTDSG ändert sich auch der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien“, erklärt Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Das Gesetz schafft Klarheit und bestätigt die Auffassung der Datenschutzbehörde: Für den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien braucht es im Regelfall eine Einwilligung der Nutzer:innen. Infolgedessen müssen Anbieter:innen von Telemedien überprüfen, ob Anpassungsbedarf unter anderem auf ihren Webseiten oder Apps besteht.“
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit appelliert an den Berliner Verordnungsgeber, den Einsatz der Corona-Warn-App als datensparsame und effektive
Alternative für die Unterbrechung von Infektionsketten rechtlich zu verankern. Diese Möglichkeit sieht auch die Reform des Infektionsschutzgesetzes vor, die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
Am 27. Oktober 2021 endet die 5-jährige Amtszeit von Maja Smoltczyk als Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) nach Ablauf von fast sechs Jahren. Da sich das Parlament auch während der gesetzlich zulässigen 9-monatigen Verlängerung der Amtszeit von Frau Smoltczyk nicht auf eine Nachfolge einigen konnte, übernimmt ab dem 28. Oktober bis zu einer Neuwahl ihr Stellvertreter Volker Brozio die Behördenleitung.
Am 16. September 2021 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin weitreichende Änderungen am Berliner Schulgesetz verabschiedet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, begrüßt die vorgenommenen Änderungen in Bezug auf den Datenschutz: „Damit wird der Einsatz digitaler Lernmittel in den Berliner Schulen auf sichere Füße gestellt“, sagt Smoltczyk. „Ich freue mich, dass das Abgeordnetenhaus meine Vorschläge zur Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten von Schüler*innen und Lehrkräften in das Gesetz übernommen hat. Mit den neuen Regelungen sind die Berliner Schulen für das digitale Zeitalter gewappnet.“
Zum neuen Schuljahr veröffentlicht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, ihr überarbeitetes medienpädagogisches Angebot und bietet Berliner Grundschulen ein neues und kostenloses Workshop-Format an.
Angesichts der andauernden Defizite beim Einsatz von Tracking-Techniken und Drittdiensten auf Webseiten hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine großangelegte Aktion gestartet. Rund 50 Berliner Unternehmen erhalten in diesen Tagen postalisch die Aufforderung, das Tracking auf ihren Webseiten in Einklang mit den geltenden Datenschutzregeln zu bringen. Andernfalls wird die Aufsichtsbehörde förmliche Prüfverfahren einleiten, die zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen können.
Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle überprüft die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten). Das Ziel ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18).
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2020.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Technologie (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat im Vorfeld zu ihrer 67. Sitzung im März 2021 zwei Arbeitspapiere zu den Themen Datenportabilität und Web Tracking verabschiedet.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisiert Offenlegung von sensiblen Daten bei Kontrollen in Bus und Bahn.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ihre Hinweise zu datenschutzgerechten Videokonferenzdiensten aktualisiert.
In ihrem Brandbrief verweisen die Datenschutzbeauftragten von Berlin und Rheinland-Pfalz darauf, dass der EU-Datenschutzstandard eine Erfolgsgeschichte ist, auf die man stolz sein kann. Datenschutz ist kein Verhinderer, sondern ein wichtiger Regulator und Steuerungsfaktor.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fordert spätestens zu Beginn des nächsten Schuljahres den Einsatz datenschutzgerechter Dienste.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fordert Unterstützung für Schulen bei der Auswahl digitaler Lernmittel.
Anlässlich der Verabschiedung des Berliner Datenschutzschutzanpassungsgesetz EU weist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf fortbestehende Regelungsmängel hin.
Anlässlich der vom Berliner Senat verkündeten Eckpunkte für ein Transparenzgesetz warnt die Berliner Informationsfreiheitsbeauftragte davor, dass das Gesetzesvorhaben faktisch zu mehr Intransparenz führen könnte.
Mit der neu überarbeiteten Broschüre „Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Was ist in der Kindertageseinrichtung zu beachten?“ informieren die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie umfassend über die aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben im Kita-Alltag.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, beanstandet eine Verweigerung der Zusammenarbeit durch Berliner Polizeibehörden im Zusammenhang mit rechtsextremen Morddrohungen.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, das EU-US Privacy Shield für ungültig zu erklären, fordert die BlnBDI Datenverarbeiter in Berlin auf, in den USA gespeicherte personenbezogene Daten nach Europa zu verlagern.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht die Ergebnisse einer Kurzprüfung von Videokonferenzdiensten für Berliner Verantwortliche.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist Berliner Gewerbetreibende darauf hin, dass bei der Erhebung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten der Datenschutz zu wahren ist. Zur Unterstützung stellt sie Musterformulare für Berliner Betriebe zur Verfügung.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat eine Neuauflage des Ratgebers "Wie sicher ist dein Smartphone" veröffentlicht.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gibt Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen.
Berlin braucht digitale Eigenständigkeit bei modernen Kommunikationsangeboten.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2019.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte informiert über eine Datenpanne bei der Investitionsbank Berlin.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat bei seiner Sitzung am 28.-29. Januar 2020 die Europäische Leitlinie zur Videoüberwachung beschlossen.
Analyse- und Tracking-Tools auf Webseiten, die ohne echte Einwilligung der Betroffenen deren Daten verarbeiten, sind unzulässig und sollten von Unternehmen entfernt werden, um sich nicht der Gefahr von Anordnungen oder gar Bußgeldern auszusetzen.
Im Oktober 2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen eine Immobiliengesellschaft erteilt.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 65. Sitzung im April 2019 in Bled (Slowenien) zwei Arbeitspapiere zu Smart Devices und Online Services für Kinder verabschiedet, die heute veröffentlich wurden.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat erste hohe Bußgelder nach der DS-GVO gegen zwei Digitalunternehmen verhängt.
Das medienpädagogische Angebot der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit www.data-kids.de ist für den Deutschen Kindersoftwarepreis TOMMI nominiert.
Die Bundesregierung plant die Einführung einheitlicher verwaltungsübergreifender Personenkennzeichen. Dies birgt große Gefahren für die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, weil hierdurch die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile ermöglicht wird. Deshalb spricht sich die DSK gegen die Einführung entsprechender individueller Personenkennzeichen aus.
Am Montag verkündete der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur Frage der datenschutzkonformen Einbindung eines Facebook Like Buttons durch Webseitenbetreibende.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte empfiehlt, die sich daraus ergebenden Pflichten im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer zügig umzusetzen.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht heute ihr vollständig überarbeitetes medienpädagogisches Angebot und ruft Schulen zum Mitmachen auf. Auf www.data-kids.de finden Grundschulkinder, Lehrkräfte und Eltern umfangreiche Materialien, die dabei helfen, sich in der Welt des Datenschutzes besser zurechtzufinden.
Der Bundestag plant in der heutigen letzten Sitzung vor der Sommerpause das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU zu verabschieden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, warnt davor, den umfangreichen und in Teilen bedenklichen Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung durchzupeitschen.
Anlässlich des einjährigen Geburtstags der DS-GVO und der an diesem Sonntag stattfindenden Europawahlen ermuntert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit alle Berlinerinnen und Berliner wählen zu gehen.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 64. Sitzung am 29.-30. November 2018 in Queenstown (Neuseeland) ein Arbeitspapier zu großräumiger Standortverfolgung verabschiedet.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 64. Sitzung am 29.-30. November 2018 in Queenstown (Neuseeland) das Arbeitspapier „Datenschutz und künstliche Intelligenz“ verabschiedet.
Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wieder mit einem Infostand, Workshops und einem Vortrag am Netzfest der re:publica 2019.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt ihren Jahresbericht für das Jahr 2018 vor.
Am Donnerstag, den 28. März 2019, stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, um 11 Uhr im Pressezimmer (Raum 190) des Abgeordnetenhauses von Berlin ihren Jahresbericht 2018 vor.
Anlässlich der Medienberichte um wiederholte Drohbriefe an eine NSU-Opfer-Anwältin, die mutmaßlich von Beschäftigten des Hessischen Landeskriminalamts verfasst worden sind, fordert die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Berliner Polizei erneut dazu auf, ähnliche Vorfälle aus Berlin lückenlos aufzuklären.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit eine durch Krankenkassen und private Krankenversicherungen geförderte elektronische Gesundheitsakte auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie haben eine Neuauflage der Datenschutz-Broschüre für Jugendliche „Ich suche dich. Wer bist du?“ veröffentlicht.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit führt seit Anfang November Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien sowie einer Reihe von Unternehmen und Organisationen u. a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche in Sachen Facebook-Fanpages durch.
Die Verkündung einer Wiener Hausverwaltung, aus Datenschutzgründen Klingelschilder mit Namen von fast einer viertel Million Mieterinnen und Mieter zu entfernen, sorgt auch in Deutschland für große Aufregung und die Befürchtung hoher Bußgelder. Vermieterinnen und Vermieter können jedoch beruhigt sein: Die Installation von Klingelschildern mit den Namen ihrer Mieterinnen und Mieter ist in aller Regel zulässig und berührt keine datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Automatisierte Entscheidungen unter Zuhilfenahme von Algorithmen und künstlicher Intelligenz (KI) haben auch in die öffentliche Verwaltung Einzug gefunden. Das Positionspapier „Transparenz der Verwaltung beim Einsatz von Algorithmen für gelebten Grundrechtsschutz unabdingbar“, welches am 16. Oktober 2018 mehrheitlich von den Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland verabschiedet wurde, formuliert Anforderungen an gesetzliche Verpflichtungen zum verantwortungsvollen Einsatz von Algorithmen und KI-Verfahren öffentlicher Stellen.
Maja Smoltczyk: „Der Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz stellt Herausforderungen an die Verwaltung, die eine große Verantwortung trägt, behördliche Entscheidungsfindung nicht nur rechtmäßig zu gestalten, sondern dies auch transparent zu machen.“
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 63. Sitzung am 9. und 10. April 2018 in Budapest (Ungarn) das Arbeitspapier „Vernetzte Fahrzeuge“ verabschiedet.
Gewerbetreibende erhielten in den letzten Tagen gehäuft Fax-Nachrichten von einer sog. Datenschutzauskunft-Zentrale, mit denen sie aufgefordert werden, ein Formular auszufüllen und zu unterschreiben, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen. Dabei handelt es sich um ein verstecktes kostenpflichtiges Abonnement.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät dringend davon ab, solche oder ähnliche Angebote zu unterschreiben. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, derartige Formulare auszufüllen. Alle wichtigen Informationen zur DS-GVO finden Sie kostenlos auf dieser Webseite und den Angeboten der anderen deutschen Aufsichtsbehörden.
Am 1. September 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) seit 100 Tagen. Nachdem im Vorfeld viel über die neuen Regelungen berichtet wurde, zieht die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nun eine erste Bilanz.
Berlin Group fordert Datenschutzstandards bei grenzüberschreitender Strafverfolgung. Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation (sog. Berlin Group), die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 63. Sitzung am 9. und 10. April 2018 in Budapest (Ungarn) das Arbeitspapier Standards für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre bei grenzüberschreitenden Datenanforderungen zu Strafverfolgungszwecken verabschiedet.
Die Datenschutzkonferenz geht mit einer eigenen Homepage online. Auf der zentralen Informationsplattform sind aktuelle Entschließungen, Orientierungshilfen und Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz abrufbar.
Heute hat das Abgeordnetenhaus von Berlin das neue Berliner Datenschutzgesetz verabschiedet. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wertet das Ergebnis als vertane Chance.
Ab heute ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Mit ihr treten das neue Bundesdatenschutzgesetz und zahlreiche Ländergesetze in Kraft.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert beim Tag der offenen Tür des Abgeordnetenhauses von Berlin und beim Netzfest der re:publica 2018.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rät zum Widerspruch gegen die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Werbezwecke und stellt Musterformulare zur Verfügung.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 vor.
Am Freitag, 23. März 2018, stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, um 11 Uhr im Pressezimmer (Raum 190) des Abgeordnetenhauses von Berlin den Jahresbericht 2017 vor.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation, die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 62. Sitzung am 27. und 28. November 2017 in Paris ein Arbeitspapier zu Firmware-Updates im Internet der Dinge verabschiedet.
Die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation, die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Maja Smoltczyk, geleitet wird, hat auf ihrer 62. Sitzung am 27. und 28. November 2017 in Paris ein Arbeitspapier zum Datenschutz im WHOIS-Verzeichnis von ICANN verabschiedet.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein neues Webangebot zum Datenschutz speziell für Grundschulkinder gestaltet, das ab dem 8. Januar 2018 unter www.data-kids.de abrufbar ist. Sie lädt Berliner Schülerinnen und Schüler ein, sich auf der Webseite über Datenschutzthemen zu informieren und ruft Grundschulen zur Teilnahme am Wettbewerb „Datenschutz einmal anders: Namen gesucht!“ auf.